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Architekturrat der Schweiz
Conseil suisse de l'architecture
Consiglio svizzero dell'architettura
Architectural Council of Switzerland
Cussegl svizzer d'architectura
Kontakt
Geschäftsstelle
E heike.biechteler@architekturrat.ch
T +41 77 411 00 59

Der Architekturrat

Der Architekturrat wurde 2008 als Diskussionsplattform der Architekturschulen der Schweiz gegründet. Er vereint alle Hochschulen und Fachhochschulen der Schweiz im Bereich Architektur und als Berufsverband den Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein (SIA) und den Bund Schweizer Architekten (BSA) in einer gemeinsamen Plattform. Der SIA und der BSA vertreten dabei auch die Interessen anderer Verbände und Vereine.

Der Architekturrat will die Architekturausbildung in der Schweiz harmonisieren, die Forschung fördern und als gemeinsame Plattform das politische Umfeld für die Architektur als Disziplin sensibilisieren.

Die Mitglieder des Architekturrates vertreten ihre Schulen und sind verantwortlich für Rückmeldungen und notwendige Diskussionen innerhalb ihrer Institution.

Der Präsident und der Vize-Präsident vertreten die Interessen des Architekturrates aufgrund einer gemeinsamen Agenda gegen innen und aussen.

Auftrag

Der Architekturrat bezweckt die Förderung von Lehre und Forschung auf dem Gebiet der Architektur, namentlich

  • die Schaffung einer nationalen Plattform mit internationaler Sichtbarkeit

  • die Positionierung in grundlegenden Fragen der Lehre und Forschung, insbesondere in Zusammenhang mit wissenschaftlichen Evaluationen

  • die Pflege des Kontaktes zur Politik, zu den Berufsorganisationen und zur Wirtschaft

Der Architekturrat bekennt sich zum dualen Bildungssystem.Der Architekturrat kann allein oder in Zusammenarbeit mit andern Organisationen weitere Aufgaben übernehmen, die den Schweizer Architekturschulen dienen. Er sorgt für eine zweckmässige Kommunikation mit europäischen Gremien.

Lehre

Der Architekturrat bekennt sich zum dualen Bildungssystem mit zwei unterschiedlichen und bewährten Zugangswegen zum Beruf des Architekten: Einer führt über das Gymnasium und die Universität, der andere üblicherweise über die Hochbauzeichnerlehre, die Berufsmatura und die Fachhochschule. 

Der Architekturrat betont die hohe Autonomie der Lehre und der Forschung an den Hochschulen. Gleichzeitig stellt er sich, in Abstimmung mit der Berufsverbänden, der Herausforderung, die komplementären Profile der beiden Hochschultypen zu schärfen. 

Der Architekturrat unterstützt die qualitativ hochwertige und generalistische Ausrichtung der Ausbildung von Architekten. 

Der Architekturrat setzt sich Richtlinien für eine disziplinäre Qualitätssicherung durch Peers und Peer-Reviews.

Forschung

Die Forschung im Bereich der Architektur benutzt in hohem Masse Methoden anderer Disziplinen, so z.B. solche der naturwissenschaftlichen oder der geisteswissenschaftlichen Forschung. Dies erschwert die Anerkennung der Architektur als autonome Disziplin, die auf anerkannten Grundlagen beruht und sich durch fortschreitendes Wissen und Praxis auszeichnet. 

Der Architekturrat stellt fest, dass die Differenzierung von Grundlagenforschung und angewandter Forschung, sowie deren Zuordnung zu Universitäten und Fachhochschulen wenig sinnvoll ist. Er unterstützt die Breite der Forschungsaktivitäten und die Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen.

Der Architekturrat anerkennt die «EAAE Charter on Architectural Research» als breit gefasstes Grundlagenpapier zur Forschung in Architektur. 

Der Architekturrat sucht Antworten auf die Frage nach einer spezifischen Forschung im Kernbereich der Disziplin selbst. Dies mit den Methoden die auf das «architektonische Entwerfen und Konstruieren» als Quelle neuer Wissenserkenntnisse zugreifen («Forschung durch Architektur» oder «Research through/by Design»).

Der Architekturrat engagiert sich über seine Mitglieder bei der Definition von Instrumenten zur Validierung der Forschungsresultate in Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen, nationalen (Kommission für Technologie und Innovation KTI, Schweizerischer Nationalfonds SNF) und internationalen Gremien.